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Ihre Ansprüche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche, die von den Pflegekassen vorgeschrieben sind. Diese dienen der Qualitätssicherung und geben Angehörigen Sicherheit im Pflegealltag. Wir übernehmen für Sie die Organisation und Durchführung der Beratung – professionell, zuverlässig und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Zusätzlich steht jedem Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag zu, der für hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung und Alltagsunterstützung genutzt werden kann. Wir helfen Ihnen, diese Leistungen sinnvoll einzusetzen und unterstützen Sie dabei, den vollen Anspruch unkompliziert in Anspruch zu nehmen – für mehr Entlastung und Lebensqualität im Alltag.

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Rückruf erwünscht?

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